Es passiert oft und sobald das Missgeschick erkannt wird, ist die Aufregung groß. Mit Entsetzen stellen Autobesitzer fest, dass der TÜV (Hauptuntersuchung) ihres Fahrzeuges abgelaufen ist. Empfindliche Bußgelder können die Folge sein, genauso wie einen Punkt in Flensburg zu kassieren. Dieser Beitrag informiert Autobesitzer, ab welchen Zeitpunkt sie mit diesen Konsequenzen rechnen müssen und was es zu tun gilt, sobald der TÜV überfällig ist.



Den TÜV überziehen

Der TÜV soll gewährleisten, dass ein Fahrzeug alle Sicherheitsstandards einhält. Die Überprüfung eines Fahrzeuges findet in regelmäßigen Abständen statt. Neufahrzeuge sind zum ersten Mal drei Jahre nach dem Kauf und Altfahrzeuge alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Lkw und Busse werden wie Neufahrzeuge in jedem dritten Jahr geprüft.

Wird die Frist zur TÜV-Vorstellung versäumt, kann der Halter mit einem Bußgeld belegt werden. Gleichzeitig droht ein Punkt in Flensburg. Die Strafzahlungen richten sich danach, um wie viele Monate die Hauptuntersuchung überzogen worden ist. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro. Nach vier Monaten sind es bereits 25 Euro und nach acht Monaten 60 Euro. Letztere Überschreitung zieht sogar einen Punkt in Flensburg nach sich.

Autohalter sollten es nicht erst dazu kommen lassen, denn es gibt eine TÜV Alternative in Fürth. Neben den bekannten TÜV-Prüfstellen können Fahrzeuge auch bei der DEKRA oder der GTÜ zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Dabei steht die GTÜ den beiden anderen Prüforganisationen in nichts nach. Die TÜV Alternative in Fürth besteht aus unabhängigen Sachverständigen und ist Kooperationspartner vieler Werkstätten. Das Angebotsspektrum der TÜV Alternative in Fürth ist vielfältig und nicht nur auf die HU beschränkt. Ein Blick in das Portfolio lohnt sich, denn Fahrzeuggutachten, der Umweltschutz und der Arbeitsschutz gehören ebenso zum Aufgabengebiet.

Der TÜV im Detail

Die Bezeichnung TÜV ist die Abkürzung für "Technischer Überwachungsverein". Vielmehr kann dieser als Prüforganisation verstanden werden, die Fahrzeuge auf deren Verkehrstauglichkeit überprüft. Das TÜV-Siegel zeichnet jedes Fahrzeug aus und gibt Auskunft darüber, dass die Hauptuntersuchung keine technischen Mängel festgestellt hat. Gleichzeitig dient dieses Siegel dazu, den Halter über die Gültigkeit des TÜVs zu informieren. Die bekannte TÜV-Plakette prangt an jedem Fahrzeug und ist nicht zu übersehen.

Die Jahreszahl, indem die neue Hauptuntersuchung fällig ist, befindet sich mittig der Plakette. Gleichzeitig kann der Monat abgelesen werden. Die TÜV-Plakette ist ein rundes Siegel und wird immer so am Fahrzeug angebracht, dass der Monat oben steht. Bei jeder Hauptuntersuchung erhalten die Autohalter einen HU-Prüfungsbericht. Dieser enthält wichtige Information über die durchgeführte Prüfung und zugleich, wann der nächste HU-Termin ist.

Die erweiterte Hauptuntersuchung

Ab einem Versäumnis von mehr als zwei Monaten muss eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt werden. In dieser wird der Prüfer das säumige Fahrzeug intensiver in Augenschein nehmen. Nicht nur diesen Vorgang muss der Fahrzeughalter in Kauf nehmen, denn eine erweiterte Hauptuntersuchung kostet deutlich mehr als es eine normale TÜV-Prüfung. Mit bis zu 20 Prozent zusätzlich muss gerechnet werden. Bei einem Unfall wird die fehlende HU gleich doppelt so teuer. Durch die Fahrlässigkeit des Halters können Versicherungen die Schadensregulierung verweigern. Aus diesem Grund sollte der TÜV nicht überzogen werden.

Das Versäumnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Gesetzgeber hat den Fahrzeughaltern eine Nachprüfung eingeräumt. Diese ist gesondert zu beantragen und mit einer erhöhten Gebühr belegt. Jeder Autofahrer sollte aus Gründen der Sicherheit und der Geldbörse zuliebe nicht nachlässig mit der TÜV-Prüfung umgehen.

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