- Beiträge: 14
- Dank erhalten: 0
R115 Anlage selber einbauen
- Hunter
-
Autor
- Offline
Neben den "Bastel" Verdampferanlage welche vom TÜV/Dekra abgenommen werden müssen gibt es ja auch die Typgenehmigten R115 Gasanlagen.
Da ja hier die Einzelabnahme entfällt dürfte ich diese doch (wie eine Anhängerkupplung auch) selber einbauen, oder gibt es da noch was zu beachten?
Im voraus vielen Dank für die Hilfe,
Grüße, Holger
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- klappstuhl
-
- Offline
- Beiträge: 256
- Dank erhalten: 0
Hallo Gasexperten!
Neben den "Bastel" Verdampferanlage welche vom TÜV/Dekra abgenommen werden müssen gibt es ja auch die Typgenehmigten R115 Gasanlagen.
Da ja hier die Einzelabnahme entfällt dürfte ich diese doch (wie eine Anhängerkupplung auch) selber einbauen, oder gibt es da noch was zu beachten?
Im voraus vielen Dank für die Hilfe,
Grüße, Holger
tach auch,
zuerst rate ich davon ab als laie an sowas hand anzulegen!! schon allein weil der importeur sich weigern wird im garantiefall einen finger zu rühren,geschweige denn eine rausrücken wird!! aber das juckt warscheinlich grad nicht!
zum anderen ist mit dem thema nicht zu spaßen, das zeug bleibt nunmal gefährlich!!!
für die GSP müsste der wagen dann zum tüv und ich würde den ansässigen TÜVtler vorher fragen ob der da was gegen hat!!
grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Hunter
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 14
- Dank erhalten: 0
Wollte ich auch nicht (ehrlich
Also wäre es möglich. Man muss nur jemanden finden der bereit ist die GSP durchzuführen?
Gruß, Holger
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- klappstuhl
-
- Offline
- Beiträge: 256
- Dank erhalten: 0
> zuerst rate ich davon ab als laie an sowas hand anzulegen!!
Wollte ich auch nicht (ehrlich). Möchte das eher für "Stammtischgespräche" in Erfahrung bringen.
Also wäre es möglich. Man muss nur jemanden finden der bereit ist die GSP durchzuführen?
Gruß, Holger
tach auch,
nee,nicht jemanden sondern (offiziell) im westen den TÜV und im osten die DEKRA.
eine GSP-berechtigte werkstatt darf nur eine GSP durchführen wenn die anlage im eigenen betrieb eingebaut wurde...........und natürlich nur wenn sie die vorraussetzungen erfüllt.
der TÜVtler will meist noch so eine lächerliche einbaubescheinigung haben mit firmenanschrift und stempel vom einbaubetrieb etc., die ist aber rechtlich garnicht haltbar. zudem gehört zu einer GSP die überprüfung des einbaus. die wollen nur gern die verantwortung etwas von sich schieben. deshalb schrieb ich vorhin du solltest deinen ansässigen TÜVtler fragen ob er locker drauf ist. dann sollte das gehen.
grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Roadkaeppchen
-
- Offline
- Beiträge: 48
- Dank erhalten: 0
So sehe ich es auch
Ich habe beim Einbau meiner Anlage auch im Vorfeld mit dem Tüv gesprochen. Und wollte wissen ob Sie eine GSP an meinem Fahrzeug machen.
Dann hörte ich unglaubliches.
Der Herr Ingenieur meinte ich müsse eine Einbau bescheinigung des Einbau Betriebs mitbringen.
Meine Frage warum dies, da bei einer GSP ja die verbauten Teile nach Zulassung und Einbau geprüft werden.
Meinte er das er nach dem Einbau ja nicht mehr die Teilenummer der Gasteile einsehen könne.
Was machen die denn dann bei einer GSP ???
Und ich meinte noch das die Nummer ja doch bei jeder GWP auch einsehbar sein müssen.
Mich hat es sehr geärgert das ich dummer Kunde ohne jedes Wissen behandelt wurde. Und mir nur irgend eine
fadenscheinige Ausrede anhören musste.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Hunter
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 14
- Dank erhalten: 0
Also stellt sich ja nur noch die Frage ob der TÜV auf eine Einbaubescheinigung bestehen darf oder die GSP bei einer R115 Anlage ohne diese durchführen muss?
Grüße, Holger
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- klappstuhl
-
- Offline
- Beiträge: 256
- Dank erhalten: 0
du hast eigentlich nur zwei möglichkeiten,
1. du fragst vorab nach ob die eine GSP machen wenn du die sache selbst einbaust,.....die werden da warscheinlich rumzicken, schlisslich haben die auch ihre richtlinien! kannst ja noch anbieten die einbaubescheinigung als privatmann selbst auszufüllen.
2. du stellst die kammeraden vor vollendete tatsachen und tauchst mit dem umgebauten auto da auf. die müssten dann eigentlich eine GSP machen weil eine werkstatt dies ja nicht darf............und mit welchem argument sollten die dich wegschicken??
ich würds halt drauf ankommen lassen! der tüv nord ist aus meiner erfahrung "flexiebler" , kommt aber auch immer auf den kittelträger an.
grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- GerhardT
- Offline
- Beiträge: 46
- Dank erhalten: 0
Nee. _So_ ist es auch falsch.wg. GSP:
nee,nicht jemanden sondern (offiziell) im westen den TÜV und im osten die DEKRA.
Geregelt ist das in §41a (5) StVZO (unverändert seit 1. April 2006).
Demnach kann zwar die GSP gemäß §41a (5) 1. StVZO von "verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten," nur dann durchgeführt werden "sofern das Gassystem in der jeweiligen Kraftfahrzeugwerkstatt eingebaut wurde" (im Gegensatz zu GAP und GWP, die auch an Fremdeinbauten durchgeführt werden können).
Es gibt aber, im Gegensatz zu Abnahmen nach §21 StVZO für "ECE 67R01-Anlagen", nicht die behauptete Beschränkung auf "Technische Prüfstellen" (d.h. TÜV in ex BRD, Dekra in Neufünfland) für die GSP. Die GSP darf jeder beliebige "amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw.Prüfingenieur im Sinne der Anlage VIIIb Nr. 3.9. StVZO", egal ob von TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder sonstwas durchführen, sofern er an den entsprechenden Lehrgängen erfolgreich teilgenommen hat. Dabei hat der Gesetzgeber dem Fahrzeughalter zwar nicht die Auflage gemacht, nachzuprüfen, ob der aaSoP/PI innerhalb der letzten zwei Jahre tatsächlich erfolgreich an so einem Lehrgang teilgenommen hat, empfehlenswert ist es aber trotzdem.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.